Gentechnik-Sicherheitsverordnung (GenTSV 2021)

Die Gentechnik-Sicherheitsverordnung (GenTSV 2021) ist eine Verordnung, die festlegt, wie gentechnische Arbeiten in Deutschland sicher durchzuführen sind. Sie betrifft insbesondere Forschung und Entwicklung mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) und enthält strenge Vorgaben für Labore, Gewächshäuser und Tieranlagen.

Hauptinhalte:

  • Sicherheitsstufen: Je nach Gefährdungspotential der Arbeiten werden vier Sicherheitsstufen definiert.
  • Risikobewertung: Vor Beginn gentechnischer Arbeiten müssen Organismen und Verfahren hinsichtlich ihrer Risiken bewertet werden.
  • Schutzmaßnahmen: Verschiedene Schutzvorkehrungen, wie Sicherheitsvorkehrungen in Laboren und spezielle Maßnahmen für Abwasser- und Abfallbehandlung, sind obligatorisch.
  • Verantwortlichkeiten: Projektleiter und Sicherheitsbeauftragte tragen die Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften. Sie müssen sachkundig sein und regelmäßige Überprüfungen durchführen.
  • Biologische Sicherheit: Gentechnische Anlagen müssen spezielle Sicherheitsmaßnahmen umsetzen, um potenzielle biologische Risiken zu minimieren.

Anwendungsbereiche:

  • Laborarbeiten mit Mikroorganismen, Pflanzen und Tieren.
  • Regelungen zur Entsorgung von Abfall und Abwasser aus gentechnischen Anlagen.
  • Verpflichtungen zur Arbeits- und Anlagensicherheit.

Diese Verordnung zielt darauf ab, den Umgang mit GVO sicher zu gestalten und potenzielle Risiken für Mensch und Umwelt zu minimieren.